Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.06.2006 - 2 UF 163/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6947
OLG Karlsruhe, 01.06.2006 - 2 UF 163/05 (https://dejure.org/2006,6947)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.06.2006 - 2 UF 163/05 (https://dejure.org/2006,6947)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - 2 UF 163/05 (https://dejure.org/2006,6947)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6947) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe: Bewilligung bei die Berufungssumme nicht erreichender Erfolgsaussicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe bei teilweiser, die Berufungssumme nicht erreichender Erfolgsaussicht; Bewilligung von Prozesskostenhilfe hinsichtlich des Erfolg versprechenden Teils der Berufung

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 511

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1
    Prozesskostenhilfe bei teilweiser - die Berufungssumme nicht erreichender - Erfolgsaussicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 49
  • FamRZ 2006, 1396
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 146/04

    Kostenpflicht bei Rücknahme einer mit einem Prozesskostenhilfeantrag verbundenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2006 - 2 UF 163/05
    Nachdem die Beklagte die mit Schriftsatz vom 22.07.2005 angekündigte Berufung gegen Ziffer 2 des angegriffenen Urteils in vollem Umfang - also in Höhe von 844, 98 EUR - eingelegt und damit die Berufungssumme erreicht hat, war ihr hinsichtlich des Erfolg versprechenden, die Berufungssumme nicht erreichenden Teils dieser Berufung in Abänderung des Senatsbeschlusses vom 19.09.2005 ab Einlegung der Berufung am 20.10.2005 (der Schriftsatz vom 22.07.2005 enthielt ersichtlich nur einen PKH-Antrag, da ein Wiedereinsetzungsantrag nach Bewilligung von PKH angekündigt war (vgl. BGH FamRZ 2005, 794)) Prozesskostenhilfe zu bewilligen.
  • BGH, 08.10.1982 - V ZB 9/82

    Bemessung der Beschwer bei unbeschränkt eingelegter Berufung des Beklagten nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2006 - 2 UF 163/05
    Dies verkennt OLG Hamburg FamRZ 1997, 621 (ebenso Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 114 Rdn. 28 unter Bezug u.a. auf BGH NJW 1983, 1063, der zu diesem Problem allerdings keine Aussage trifft).
  • OLG Hamburg, 16.09.1996 - 12 UF 24/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2006 - 2 UF 163/05
    Dies verkennt OLG Hamburg FamRZ 1997, 621 (ebenso Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 114 Rdn. 28 unter Bezug u.a. auf BGH NJW 1983, 1063, der zu diesem Problem allerdings keine Aussage trifft).
  • OLG Koblenz, 04.09.1995 - 13 UF 330/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2006 - 2 UF 163/05
    Denn in Höhe dieses Teils kann die Beklagte einen nunmehr - nach zulässiger Einlegung der Berufung - zulässigen, Erfolg versprechenden Berufungsantrag stellen (im Ergebnis ersichtlich ebenso OLG Koblenz FamRZ 1996, 557; vgl. Stein-Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 117 Rdn. 10, der allerdings entgegen der st. Rechtsprechung des Senats eine Prozesskostenhilfebewilligung in diesen Fällen auch dann befürwortet, wenn noch keine zulässige Berufung eingelegt ist).
  • OLG Koblenz, 31.08.2020 - 12 U 870/20

    Berufung im Schadensersatzprozess: Teilbewilligung von Prozesskostenhilfe;

    Besteht Erfolgsaussicht jedoch nur für einen Teilbetrag, der unter der sog. Erwachsenheitssumme des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO liegt, ist Prozesskostenhilfe nicht zu gewähren (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. Juni 1985, Az.: 10 UF 1661/85, NJW 1987, 265; OLG Hamburg, Beschluss vom 16. September 1996, Az.: 12 UF 24/96, FamRZ 1997, 621; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01. Juni 2006, Az.: 2 UF 163/05, BeckRS 2006, 07685; Wache in Münchner Kommentar zur ZPO § 114 Rn. 53; Fischer in Musielak/Voit ZPO § 119 Rn. 20; vgl. aber für den Fall einer zulässig eingelegten Berufung bei Erfolgsaussicht für einen unterhalb der Berufungssumme liegenden Wert OLG Koblenz FamRZ 1996, 557, Beschluss vom 04. September 1995, Az.: 13 UF 330/9, FamRZ 1996, 557).
  • OLG Karlsruhe, 04.08.2008 - 2 UF 31/08

    Höhe des Selbstbehalts bei Einkünften aus Rente und geringfügiger

    Ob die im Prozesskostenhilfeverfahren gewonnene Beurteilung einer Erfolgsaussicht der Berufung nur unterhalb der Mindestbeschwer im Fall einer bereits eingelegten Berufung mit Anträgen über der Mindestbeschwer eine andere Bewertung rechtfertigen würde (so OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1396 m. Anm. in FuR 2006, 429; OLG Koblenz FamRZ 1996, 557 ; a.A. OLG Nürnberg, FamRZ 1985, 1152; Zimmermann, Prozesskostenhilfe - insbesondere in Familiensachen, 3. Aufl. 2007, Rn. 670) kann hier offen bleiben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht